Fliegende Bauten Prüfpflicht: Was Schausteller vor der Kirmes-Saison wissen müssen
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Fliegende Bauten Prüfpflicht: Was Schausteller vor der Kirmes-Saison wissen müssen

Prüfpflicht für Fliegende Bauten einfach erklärt: Ausführungsgenehmigung, Gebrauchsabnahme, Prüfbuch & Fristen – der Saison-Check für Schausteller vor jeder Kirmes

Fliegende Bauten Prüfpflicht: Was Schausteller vor der Kirmes-Saison wissen müssen

Jedes Jahr beginnt die Saison mit demselben Ritual: Fahrgeschäfte werden aus dem Winterlager geholt, aufgebaut – und geprüft. Wer als Schausteller unvorbereitet in die erste Gebrauchsabnahme geht, riskiert Standzeit, Ärger mit der Bauaufsichtsbehörde und im schlimmsten Fall den Ausfall auf dem ersten Fest der Saison. Dieser Beitrag fasst zusammen, welche Prüfungen für Fliegende Bauten Pflicht sind, wer sie durchführt und wie Sie sich rechtzeitig vorbereiten.

(Hinweis: Dieser Beitrag wird jährlich vor Saisonbeginn aktualisiert – zuletzt geprüft im 02/2026.)

Was zählt eigentlich als „Fliegender Bau"?

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dafür bestimmt sind, an wechselnden Orten immer wieder auf- und abgebaut zu werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Fahrgeschäfte und Karussells
  • Schau-, Ausspielungs- und Verkaufsgeschäfte
  • Festzelte und Tribünen
  • Bauten für Wanderausstellungen

Rechtsgrundlage ist § 76 der Musterbauordnung (MBO), die von den Bauordnungen der Bundesländer sowie der Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (M-FlBauR) konkretisiert wird. Kleine, temporäre Aufbauten wie einfache Verkaufsstände auf Weihnachtsmärkten fallen in der Regel nicht darunter und sind genehmigungsfrei – im Zweifel lohnt sich aber immer die Rückfrage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.

Die zwei Prüfschritte: Ausführungsgenehmigung und Gebrauchsabnahme

Für Fliegende Bauten gibt es keine klassische Baugenehmigung, sondern zwei unterschiedliche Prüfmechanismen, die häufig verwechselt werden.

1. Die Ausführungsgenehmigung

Bevor ein Fahrgeschäft oder Zelt erstmals aufgestellt und in Betrieb genommen wird, benötigt es eine Ausführungsgenehmigung der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde. Sie bestätigt, dass die Konstruktion grundsätzlich sicher und genehmigungsfähig ist, und gilt bundesweit – unabhängig davon, in welchem Bundesland sie erteilt wurde. Die Genehmigung ist befristet und muss regelmäßig erneuert werden:

  • Fahrgeschäfte: in der Regel alle 1–2 Jahre
  • Zelte: in der Regel alle 5 Jahre

2. Die Gebrauchsabnahme vor Ort

Zusätzlich zur Ausführungsgenehmigung ist nach jedem einzelnen Auf- und Abbau eine Gebrauchsabnahme vor Ort erforderlich. Dabei prüft die Bauaufsichtsbehörde selbst – oder ein von ihr beauftragtes Prüfamt bzw. eine anerkannte Prüfstelle wie der TÜV – ob die tatsächliche Aufstellung mit der genehmigten Ausführung übereinstimmt und die konkreten Standortbedingungen (Untergrund, Windlasten, Fluchtwege) eingehalten sind. Erst nach erfolgreicher Gebrauchsabnahme darf das Geschäft in Betrieb gehen.

Das Prüfbuch: Ihr wichtigstes Dokument vor Ort

Für jeden Fliegenden Bau ist ein Prüfbuch zu führen, in dem sämtliche Prüfungen, Abnahmen und Nachbesserungen dokumentiert werden. Zur Gebrauchsabnahme muss es vollständig und aktuell vorliegen – fehlende oder unvollständige Einträge sind einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen auf dem Festplatz. Praktisch bedeutet das:

  • Prüfbuch bereits vor Saisonbeginn auf Vollständigkeit kontrollieren
  • Mängelbeseitigungen aus der Vorsaison mit Nachweis dokumentieren
  • Bei digitalen Prüfbüchern klären, ob die Bauaufsichtsbehörde vor Ort einen Ausdruck verlangt

Typische Stolperfallen zu Saisonbeginn

  • Abgelaufene Ausführungsgenehmigung: Wird die Frist verpasst, ist ohne Neubegutachtung kein Betrieb möglich.
  • Nicht dokumentierte Reparaturen: Wurde z. B. ein Bodenbelag oder ein Bauteil ausgetauscht, muss dies gegenüber der Prüfstelle nachgewiesen werden – sonst gilt die Unbedenklichkeit als nicht belegt.
  • Fehlende Vollzugsnachweise: Wurden bei der letzten Prüfung Auflagen erteilt, müssen diese bis zur gesetzten Frist nachweislich erledigt sein.
  • Unpassende Aufstellflächen: Bestimmte Untergründe (z. B. bestimmte Plattenbeläge) sind für die Aufstellfläche Fliegender Bauten nicht zulässig.

So bereiten Sie sich optimal auf die Gebrauchsabnahme vor

  1. Prüfbuch und alle Nachweise rechtzeitig vor dem ersten Termin sichten
  2. Reparaturen und Umbauten der Nebensaison sachverständig dokumentieren lassen
  3. Ausführungsgenehmigung auf Gültigkeit prüfen und ggf. rechtzeitig verlängern lassen
  4. Bei Unsicherheiten frühzeitig einen unabhängigen Sachverständigen einbinden – vor dem offiziellen Termin, nicht erst danach

Nicht vergessen: Wertgutachten und Versicherungspolice checken

Neben der technischen Prüfpflicht lohnt sich vor Saisonbeginn auch ein Blick auf zwei Punkte, die häufig erst im Schadenfall auffallen:

Wertgutachten aktuell halten

Der Wert eines Fahrgeschäfts oder Verkaufswagens verändert sich – durch Investitionen, Umbauten, aber auch durch normalen Wertverlust. Ein veraltetes Wertgutachten kann im Ernstfall (Diebstahl, Totalschaden, Insolvenz, Verkauf) zu einer falschen Entschädigung oder zu Streit mit der Versicherung führen. Vor Saisonstart ist daher ein guter Zeitpunkt, um zu prüfen:

  • Wurde seit dem letzten Gutachten investiert oder umgebaut?
  • Liegt das Gutachten schon mehrere Jahre zurück?
  • Passt der versicherte Wert noch zum tatsächlichen Zeitwert bzw. Wiederbeschaffungswert?

Versicherungspolice prüfen

Auch die beste technische Vorbereitung nützt wenig, wenn im Schadenfall die Versicherung nicht wie erwartet greift. Vor der Saison lohnt sich daher ein Check der Police:

  • Deckt die Versicherungssumme den aktuellen Wert des Fliegenden Baus ab (Unterversicherung vermeiden)?
  • Sind alle genutzten Standorte bzw. Auslandseinsätze (z. B. Niederlande, Belgien) mitversichert?
  • Sind Umbauten oder neue Anbauten der Versicherung gemeldet?
  • Bestehen Ausschlüsse, die bei einem Fliegenden Bau relevant werden könnten (z. B. Sturm-, Brand- oder Standschäden)?

Ein unabhängiges Wertgutachten ist dabei nicht nur für die Versicherung selbst hilfreich, sondern auch als objektive Grundlage, um die Versicherungssumme realistisch anzupassen.

Fazit

Die Prüfpflicht für Fliegende Bauten ist kein bürokratisches Hindernis, sondern schützt Betreiber, Personal und Besucher gleichermaßen – und sorgt dafür, dass Fahrgeschäfte in Deutschland zu den sichersten weltweit zählen. Wer Ausführungsgenehmigung, Gebrauchsabnahme und Prüfbuch frühzeitig im Blick hat, geht entspannt in die neue Saison.

Sie möchten Ihr Fahrgeschäft, Verkaufswagen oder Zelt vor der Gebrauchsabnahme sachverständig prüfen und bewerten lassen?

Das Sachverständigenbüro Brandt begleitet Schausteller bundesweit sowie in den Niederlanden und Belgien – von der Wertermittlung bis hin zum Gutachten im Schadenfall.

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