Schadengutachten für Schaustellerobjekte und Fliegende Bauten
Für Schausteller

Schadengutachten für Schaustellerobjekte
& Fliegende Bauten

Unabhängige Schadensdokumentation nach Sturm, Brand, Transport- oder Unwetterschaden – als belastbare Grundlage für die Versicherungsregulierung. Bundesweit, Niederlande und Belgien.

Nach dem Schaden zählt schnelle, saubere Dokumentation

Ob ein Sturm das Zelt zerlegt, ein Brand ein Fahrgeschäft beschädigt oder beim Transport etwas zu Bruch geht – im Schadensfall entscheidet die lückenlose Dokumentation über die Höhe der Regulierung. Gerade bei Fliegenden Bauten ist der Schaden für Versicherungssachbearbeiter ohne Spezialwissen kaum realistisch zu bewerten.

Als spezialisiertes Sachverständigenbüro nehmen wir den Schaden an Ihrem Schaustellerobjekt neutral auf, dokumentieren Ursache und Umfang, kalkulieren die Reparatur- bzw. Wiederherstellungskosten und ermitteln eine eventuelle Wertminderung – nachvollziehbar und gegenüber der Versicherung belastbar.

Ihr Schadengutachten enthält:

  • Foto- und Zustandsdokumentation des Schadens
  • Feststellung von Schadenursache und -umfang
  • Kalkulation der Reparatur- / Wiederherstellungskosten
  • Ermittlung einer merkantilen Wertminderung
  • Bewertung von Rest- und Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
Jetzt Schadengutachten anfragen
Schaden an einem Schaustellerobjekt

Diese Schäden begutachten wir

Vom Unwetter auf dem Festplatz bis zum Transportschaden auf der Autobahn – wir dokumentieren jeden Schaden an Karussells, Riesenrädern, Fahrgeschäften, Imbisswagen, Zelten und anderen Fliegenden Bauten.

Sturm- & Unwetterschaden

Umgestürzte oder beschädigte Zelte, Karussells, Riesenräder, Fahrgeschäfte, Verkaufsstände und mobile Anlagen nach Sturm, Orkan oder Unwetter – ein häufiges und kostspieliges Risiko im Reisegewerbe.

Brand- & Rauchschaden

Schäden durch Feuer, Ruß oder Löschwasser an Fahrgeschäften, Wagen und Technik – inklusive Bewertung verdeckter Folgeschäden.

Transportschaden

Schäden beim Auf- und Abbau, während der Reise oder beim Umsetzen von Platz zu Platz – an Aufbauten, Verkleidungen und Fahrwerk.

Wasser- & Hagelschaden

Durchnässung, Überschwemmung oder Hagelschlag an Planen, Elektrik und Aufbauten – oft mit erheblichen, nicht sofort sichtbaren Folgeschäden.

Vandalismus & Diebstahl

Mutwillige Beschädigung, Aufbruch oder Diebstahl von Bauteilen und Technik – dokumentiert für die Versicherung und Schadenregulierung.

Technik- & Betriebsschaden

Schäden an Antrieb, Hydraulik, Steuerung oder Elektrik, die den Betrieb einschränken – einschließlich Reparaturumfang, Kostenabschätzung und möglicher Ausfallzeiten.

So läuft die Schadenbegutachtung ab

1
Schadenmeldung

Sie melden uns den Schaden – möglichst frühzeitig und bevor am Objekt Veränderungen vorgenommen werden.

2
Begutachtung vor Ort

Wir kommen zum Standort, nehmen den Schaden auf und dokumentieren Ursache und Umfang fotografisch und schriftlich.

3
Kalkulation

Reparatur- bzw. Wiederherstellungskosten, Wertminderung und ggf. Restwert werden nachvollziehbar ermittelt.

4
Gutachten & Regulierung

Sie erhalten das unterschriebene Gutachten als Grundlage für die Regulierung durch Ihre Versicherung.

Schadengutachten für Schausteller – gut zu wissen

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Was sollte ich nach einem Schaden tun?

Sichern Sie die Unfallstelle, machen Sie erste Fotos und verändern Sie möglichst nichts am beschädigten Objekt, bis der Sachverständige den Zustand aufgenommen hat. Melden Sie den Schaden zeitnah.

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Wie schnell können Sie vor Ort sein?

Im Schadensfall handeln wir kurzfristig und reisen deutschlandweit sowie in die Niederlande und nach Belgien an – damit der Betrieb möglichst schnell weitergehen kann.

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Können auch Folgeschäden berücksichtigt werden?

Ja. Gerade bei Fahrgeschäften, Wagen, Zelten und technischen Anlagen treten Folgeschäden oft erst bei genauer Prüfung auf. Diese werden im Gutachten aufgenommen und nachvollziehbar beschrieben.

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Was kostet ein Schadengutachten?

Bei einem regulierungspflichtigen Schaden werden die Gutachterkosten in der Regel von der Versicherung übernommen. Das Honorar richtet sich nach dem Aufwand der Begutachtung.

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Hilft ein vorhandenes Wertgutachten?

Ja. Ein vor dem Schaden erstelltes Wertgutachten kann die Schadenregulierung deutlich erleichtern, da der frühere Zustand und Wert des Objekts nachvollziehbar dokumentiert sind.

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Arbeiten Sie unabhängig von der Versicherung?

Ja. Wir arbeiten unabhängig und erstellen ein neutrales Schadengutachten mit nachvollziehbarer Dokumentation des Schadens, der Ursache und der erforderlichen Reparaturmaßnahmen.

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Wie lange dauert die Erstellung des Gutachtens?

Nach der Besichtigung erstellen wir das Gutachten zügig, damit die Regulierung nicht unnötig verzögert wird. Bei dringenden Fällen finden wir gemeinsam eine schnelle Lösung.

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Ist das Gutachten gegenüber der Versicherung verwertbar?

Ja. Unser Gutachten dokumentiert Schaden, Ursache und erforderliche Maßnahmen nachvollziehbar und dient als belastbare Grundlage gegenüber der Versicherung – bei Bedarf auch im Streitfall.

Schadengutachten für Ihr Schaustellerobjekt anfragen

Schildern Sie uns kurz, was passiert ist – wir melden uns umgehend und kommen zeitnah zur Begutachtung.

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