Nach einem Unfall: unabhängige Feststellung von Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert. Bei unverschuldetem Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen – Sie sind nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung angewiesen. Bei einem Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel die Gutachterkosten.
Ein unabhängiges Schadengutachten sichert Ihre Ansprüche in voller Höhe: Es dokumentiert den Schaden lückenlos, kalkuliert die Reparaturkosten korrekt und weist Positionen aus, die bei einem Kostenvoranschlag der Werkstatt oft untergehen – etwa die merkantile Wertminderung oder der Nutzungsausfall.
Unser Kfz-Schadengutachten umfasst:
Wir begutachten Ihr Fahrzeug direkt vor Ort – in ganz Düsseldorf von Bilk bis Benrath und Rath, in der Region Nürnberg auch in Fürth und Erlangen.
Jetzt Schadengutachten anfragen
Ein vollständiges Schadengutachten weist alle Ansprüche aus – nicht nur die reinen Reparaturkosten.
Nachvollziehbare Kalkulation aller erforderlichen Instandsetzungsarbeiten inklusive Ersatzteile und Lackierung – auf Basis marktüblicher Stundenverrechnungssätze.
Auch nach fachgerechter Reparatur ist ein Unfallfahrzeug weniger wert. Diesen Minderwert weisen wir aus – ein Anspruch, der ohne Gutachten häufig verloren geht.
Für die Zeit ohne Fahrzeug steht Ihnen Nutzungsausfallentschädigung oder ein Mietwagen zu – das Gutachten legt die maßgebliche Fahrzeugklasse fest.
Bei einem Totalschaden ermitteln wir Wiederbeschaffungswert und Restwert – Grundlage für die korrekte Abrechnung mit der Versicherung.
Die neutrale, rechtssichere Dokumentation des Schadenbildes sichert Ihre Position – auch bei strittiger Schuldfrage oder späterem Rechtsstreit.
Prüfung, ob ein Schaden zum angegebenen Unfallhergang passt – für Versicherungen, Käufer oder im Streitfall.
Sie kontaktieren uns mit den ersten Angaben zum Schadenfall – wir stimmen kurzfristig einen Begutachtungstermin an Ihrem Wunschort ab.
Wir nehmen den Schaden auf, fotografieren und prüfen auch verdeckte Schäden am Fahrzeug.
Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert werden ermittelt und dokumentiert.
Sie erhalten das Gutachten zur Vorlage bei der Versicherung – auf Wunsch senden wir es direkt an alle Beteiligten.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens. Bei einem Kaskoschaden gelten die Bedingungen Ihres Kaskovertrags.
Ja. Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl – unabhängig vom Gutachter der gegnerischen Versicherung.
In der Regel liegt Ihnen das fertige Gutachten wenige Werktage nach der Besichtigung vor. In dringenden Fällen finden wir gemeinsam eine schnellere Lösung, damit die Regulierung zügig anlaufen kann.
Auch nach fachgerechter Reparatur bleibt ein repariertes Unfallfahrzeug am Markt weniger wert als ein unfallfreies. Diesen merkantilen Minderwert weisen wir im Gutachten aus, sodass er Teil Ihres Schadenersatzes werden kann.
In vielen Fällen ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll, um Ihre Ansprüche nach einem unverschuldeten Unfall vollständig durchzusetzen. Wir arbeiten mit erfahrenen Fachanwälten zusammen, mit denen wir durchweg gute Erfahrungen gemacht haben – gerne vermitteln wir Ihnen den Kontakt kostenlos und provisionsfrei.
Ein Kostenvoranschlag nennt nur Reparaturkosten. Ein Gutachten weist zusätzlich Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert aus und ist als Beweismittel belastbar – bei Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag genügen.
Bei sehr geringen Schäden (Richtwert bis ca. 750 €) übernimmt die Versicherung die Gutachterkosten meist nicht. Ob ein Bagatellschaden vorliegt, klären wir vorab mit Ihnen.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Im Gutachten ermitteln wir Wiederbeschaffungswert und Restwert als Grundlage für die Abrechnung.
Grundsätzlich ja. Da Versicherungen Anfahrten aber nur bis zu einer bestimmten Entfernung erstatten, besichtigen wir Fahrzeuge im Umkreis unserer Standorte. Fragen Sie uns gerne an – wir prüfen kurzfristig, ob Ihr Standort in unserem Einzugsgebiet liegt.
Hagelschäden laufen in der Regel über die Teilkaskoversicherung – hier beauftragt meist die Versicherung selbst die Begutachtung. Sind Sie mit deren Einschätzung nicht einverstanden, etwa bei der Einstufung als Totalschaden oder der Höhe von Wiederbeschaffungswert und Restwert, erstellen wir ein unabhängiges Gegengutachten zu Dach-, Seitenwand- und Aufbauschäden an Wohnmobil oder Caravan.
Schildern Sie uns kurz den Unfall und Ihr Fahrzeug – wir melden uns umgehend und vereinbaren einen kurzfristigen Termin.